Der Weg zu uns
Aufnahmemodalitäten
Um eine PatientIn stationär aufnehmen zu können benötigen wir:
Eine Kostenübernahmeerklärung für die Klinik Flachsheide.
Eine Überweisung des behandelnden Arztes.
Der Kostenträger kann eine Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund/Deutsche Rentenversicherung Westfalen) sein oder eine Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft oder das Versorgungsamt etc..
Sollten Sie Hilfe beim Vorgehen der Beantragung benötigen oder einfach Fragen dazu haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Die Aufnahmekriterien
Bei Zuständigkeit von Rentenversicherungsträgern:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus §15 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB VI) und die Leistungsverpflichtung aus §9 Abs. 2 SGB VI unter Berückichtigung der jeweiligen Einweisungsverfahren.
Für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen:
Die Übernahme der Kosten ist auf Grund eines Versorgungsvertrages (§11 SGB V) für stationäre Heilverfahren sowie für Anschlussheilbehandlungen (§40 SGB V) möglich.
Für Versicherte von Berufsgenossenschaften:
Eine Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung kann der niedergelassene Chirurg oder Unfallchirurg des Akutkrankenhauses selber veranlassen, sofern er als Durchgangsarzt zugelassen ist.
Für Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte):
Das Median Klinikum für Rehabilitation Bad Salzuflen ist als private Krankenanstalt (§30 der Gewerbeordnung) eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß §107 SGB V und als beihilfefähig anerkannt. Beihilfeberechtigte müssen vor Beginn der Behandlung die Übernahme von Kosten bei der Beihilfestelle beantragen.
Für Versicherte privater Krankenversicherungen:
Mitglieder privater Krankenversicherungen benötigen vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage ihrer Versicherung.
Anschlussheilbehandlungen
Grundlage ist das übliche AHB-Verfahren der Rentenversicherungsträger (Patienten nach Suizidversuch, die in einem auswärtigen Krankenhaus untergebracht sind, werden bevorzugt aufgenommen).
Privatpatienten
Bei PatientInnen, die privatärztliche Abrechnung wünschen, sollte die Kostenübernahme vor Antritt der stationären Behandlung ebenfalls mit Privatkassen und/oder Beihilfestellen geklärt werden. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Krankenhausbehandlungen
Akut – und Krankenhausbereiche:
Abteilung Offene Psychiatrie – Psychotherapie:
30 Betten auf 2 Stationen, räumlich vom Reha-Bereich getrennt mit anderem Pflegesatz, anderem Arzt- und Pflegepersonalschlüssel. Hier werden ausschließlich Selbstzahler und Privatpatienten aufgenommen.
Abteilung Neurologie:
30 Betten auf 2 Stationen, ebenfalls getrennt vom Reha-Bereich. Auch hier Aufnahme von Akut- und Krankenhauspatienten. Neben Selbstzahlern und Privatpatienten können hier allerdings auch Patienten der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, da ein Versorgungsvertrag nach § 109 (Krankenhausbedarfsplan) besteht.
Diese 60 Akut- und Krankenhausbetten in den Bereichen Offene Psychiatrie – Psychiatrie und Neurologie entsprechen einem Privatkrankenhaus. Für solche Krankenhäuser gilt, dass der Pfle-gesatz nicht höher sein darf als der Pflegesatz der nächstgelegenen Universitätsklinik oder Klinik der Maximalversorgung. Die Pflegesätze für Selbstzahler und Privatpatienten liegen weit unterhalb der genannten Sätze.